Früherkennung von Krankheiten ist wichtig und betrifft Frauen, Männer und Kinder. Erfahren Sie, was die actimonda für Ihre Gesundheitsvorsorge leistet!
Warum sollte ich zum Arzt gehen, wenn ich mich gesund fühle? Das fragen sich viele Menschen. Dabei ist die Früherkennung von Krankheiten wichtig – und das nicht erst im fortgeschrittenen Alter. Schon bei Kindern helfen Vorsorgeuntersuchungen, genetische Defekte und Erkrankungen möglichst früh zu erkennen, um unmittelbar Therapiemaßnahmen einzuleiten. Bei Frauen ist die Brustkrebsvorsorge ein zentrales Thema, bei Männern die Prostatakrebsvorsorge. Darüber hinaus gibt es Erkrankungen wie die Grippe, Haut- oder Darmkrebs, die jeden Menschen jeden Alters betreffen können. Vorsorge kann daher eine echte Chance sein, um Ihre Gesundheit langfristig zu erhalten.
Grundsätzlich gilt: Je früher eine Krankheit erkannt wird, desto besser stehen die Heilungschancen. Das gilt für Krebs genauso wie für andere Erkrankungen. Zum Beispiel ist nach heutigem Stand die Darmspiegelung eine der sichersten Methoden, um Darmkrebs vorzubeugen. Ab einem Alter von 50 Jahren oder natürlich auch bei akuten Beschwerden übernehmen wir als Krankenversicherung die Untersuchung. Dabei kann der Arzt Adenome und Polypen im Darm feststellen, die zu Krebs führen können. Die Darmspiegelung gilt mit 97 % als sehr zuverlässig.
Faktisch heißt das: Seitdem es die Darmkrebsvorsorge als Leistung der Krankenkassen gibt, sank die Rate der Neuerkrankungen an Darmkrebs laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum in den letzten zehn Jahren um rund 14 %. Im Vergleich starben 2012 21 % weniger Männer und 26 % weniger Frauen an Darmkrebs als noch 2003.
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Vor allem Männer scheuen oft jegliche Art der Gesundheitsvorsorge. Erst, wenn es vielleicht schon zu spät ist, kommt der Gang zum Arzt infrage. Ein Tabuthema ist häufig die Darmspiegelung. Dabei ist die Untersuchung schneller passiert, als Sie vielleicht annehmen: Für den etwa 20- bis 30-minütigen Eingriff bekommen Sie eine kurze Vollnarkose. Von dem Eingriff spüren Sie nichts. Wer sich gegen die Betäubungsspritze entscheidet, nimmt während der Untersuchung des gesamten Dickdarms und häufig noch der letzten 10-15 cm des Dünndarms manchmal einen leichten Druck wahr.
Laut Deutschem Krebsforschungszentrum ist Prostatakrebs mit etwa 26 % die häufigste Krebserkrankung von Männern in Deutschland. Hinter Lungen- und Darmkrebs steht das Prostatakarzinom sogar an dritter Stelle bei den zum Tode führenden Krebserkrankungen. Deswegen sollte eine Vorsorge ab einem Alter von 45 Jahren regelmäßig – am besten einmal im Jahr – durchgeführt werden. Zur Früherkennung von Prostatakrebs gehören ein ausführliches Gespräch zwischen Arzt und Patienten, Abtasten des äußeren Genitals, Tastuntersuchung der Prostata und Lymphknoten sowie der Befundmitteilung. Es ist also gar nicht so schlimm – und vergleichbar mit dem regelmäßigen Besuch beim Gynäkologen für Frauen.
Jede achte bis zehnte Frau erkrankt an Brustkrebs. Die Krebsart gehört mit rund 70.000 Neuerkrankungen jährlich zur häufigsten Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland. Dabei entdecken zwischen 80 und 90 % der Frauen die Geschwulste beim Abtasten selbst und steigern somit ihre Heilungschancen. Eine regelmäßige Selbstuntersuchung sollte für Frauen grundsätzlich zum Alltag gehören. Der ideale Zeitpunkt zum Brustabtasten ist fünf bis sieben Tage nach der Regelblutung.
Die Kosten für eine Brustkrebsvorsorge übernimmt Ihre actimonda ab dem 30. Geburtstag. Frauen zwischen 50 und 69 Jahren steht zudem alle zwei Jahre ein Mammografie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs zu.
Haben Sie Ihr 35. Lebensjahr erreicht, empfehlen wir Ihnen ohnehin alle drei Jahre einen Gesundheits-Check-up, die Kosten übernehmen wir. Dabei können z. B. Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, Rheuma oder chronische Nierenerkrankungen festgestellt werden.
Ihre actimonda bietet Ihnen darüber hinaus eine umfangreiche Vorsorge für Ihre Gesundheit an. Erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen Ihrer Krankenkasse in den folgenden tabellarischen Übersichten:
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf - telefonisch oder über unser Kontaktformular. Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einer unserer Geschäftsstellen.
Lesen Sie hier, welche Leistungen Sie von der actimonda erhalten.
Wenn ein medizinischer Notfall eintritt, muss in vielen Fällen ein Krankenwagen gerufen werden. Die entstandenen Fahrkosten für den Krankentransport übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse. Und das unabhängig davon, ob Sie stationär aufgenommen oder nur in der Notaufnahme versorgt werden und anschließend das Krankenhaus wieder verlassen.
Entscheidend ist, ob Ihr Gesundheitszustand während der Fahrt eine fachliche Betreuung erfordert wie beispielsweise die Hochlagerung des Beins oder die Stabilisierung des Kreislaufs. Dies kann oft nur durch den Einsatz eines Rettungswagens gewährleistet werden.
Sie müssen sich einer medizinisch notwendigen ambulanten Behandlung bei einem Facharzt oder in einer Klinik unterziehen? Dann übernimmt Ihre Krankenkasse in einigen Ausnahmefällen die Erstattung Ihrer Fahrkosten:
Die Fahrten zur ambulanten Behandlung werden von Vertragsärzten verordnet. Die Ärzte verordnen das erforderliche Fahrzeug unter Beachtung von Gesundheitszustand und Gehfähigkeit ihrer Patienten. Nächsterreichbare Einrichtungen sind auszuwählen.
Ob die Voraussetzungen für eine komplette Fahrkostenerstattung bei ambulanter Behandlung vorliegen, prüft Ihre actimonda gerne im Einzelfall. Senden Sie uns Ihre ärztliche Verordnung noch vor dem Beginn der ambulanten Behandlung zu und wir informieren Sie, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie bei der Verordnung von Arzneimitteln ist auch die Zuzahlung bei Fahrkosten für die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen gesetzlich festgelegt. Als gesetzliche Krankenkasse sind wir demnach verpflichtet, eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Fahrtkosten je Hin- und Rückweg zu erheben. Sie übernehmen mindestens 5 € und maximal 10 € pro Fahrt zur Behandlung beim Arzt und für den Rückweg. Das gilt auch für Fahrten mit Kindern und Jugendlichen.
Ob die Fahrkosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, hängt von der Art der Kur ab. Bei stationären Vorsorge- und Reha-Kuren trägt Ihre Krankenkasse die Kosten für An- und Abreise. Bereits vor dem Antrag einer Kur- oder Reha-Maßnahme beraten wir Sie gern.
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Behandlungsfehler haben negative gesundheitliche Folgen. Bei Verdacht auf Fehldiagnosen oder Ärztefehler unterstützt Sie die actimonda Patientenberatung.
Nach der aktuellen Rechtslage handelt es sich um einen Behandlungsfehler, wenn die Behandlung durch den Arzt oder Angehörige anderer Heilberufe nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Für die Ordnungsmäßigkeit sind die zum Zeitpunkt der Behandlung allgemein anerkannten Standards in der Medizin maßgeblich. Sollten Sie den Verdacht haben, dass Sie oder Angehörige von einem Behandlungsfehler betroffen sind, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre actimonda.
Grundsätzlich können alle Bereiche der ärztlichen oder heilenden Tätigkeit von einem Behandlungsfehler betroffen sein beispielsweise durch:
All diese Arten von Behandlungsfehlern sind gemäß dem Medizinrecht eine Verletzung von Pflichten aus dem Behandlungsvertrag. Es ist zu prüfen, ob Sie als Patient oder Patientin gegen die behandelnden Personen beziehungsweise Institutionen einen Schadensersatzanspruch geltend machen können.
Der erste Schritt bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler ist die Kontaktaufnahme zur Patientenberatung der actimonda. Im Rahmen eines standardisierten und dokumentierten Behandlungsfehlermanagements unterstützen wir Sie bei:
Im Rahmen der Gespräche über den vermuteten Behandlungsfehler wird Sie die Krankenkasse um weitere Unterlagen für eine orientierende Wertung bitten. Der Fall und die eingereichten Unterlagen werden zur Begutachtung dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) vorgelegt. Bestätigt sich die Vermutung, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, erstellen die ärztlichen Fachkräfte des MDK ein wissenschaftlich begründetes Gutachten. Auf dieser Basis können Sie einen außergerichtlichen oder gerichtlichen Weg zur Zahlung von Schmerzensgeld suchen.
Bei der actimonda betreut und berät Sie Ihr persönlicher Ansprechpartner. Er kennt Ihre individuellen Befindlichkeiten und verfügt über Kontakte sowohl zum ärztlichen Fachpersonal als auch zum Medizinischen Dienst der Krankenkasse.
Für weitere Infos zum Thema lesen Sie auch unsere Broschüre Behandlungsfehler.
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Krankengeld gibt es bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen. Wer Leistungen in welcher Höhe bekommt, lesen Sie hier.
Wenn Sie als Arbeitnehmer krankgeschrieben wurden, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr normales Gehalt bis zu sechs Wochen weiter. Der Gesetzgeber sieht vor, dass danach ein Anspruch auf Krankengeld besteht: Sobald Sie von Ihrem behandelnden Arzt wegen einer Erkrankung länger als sechs Wochen arbeitsunfähig geschrieben sind, bekommen Sie Krankengeld ausgezahlt. Die actimonda berät Sie gerne zu allen Fragen rund um dieses Thema.
In der gesetzlichen Krankenversicherung stellt das Krankengeld einen Entgeltersatz für Arbeitnehmer dar. Auch als Selbstständiger, Freiberufler, Künstler oder Publizist können Sie einen Anspruch auf Krankengeld geltend machen, vorausgesetzt, Sie sind über die Künstlersozialkasse versichert.
Das Krankengeld wird ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Voraussetzung ist, dass es sich um dieselbe Erkrankung handelt und Sie von Ihrem behandelnden Arzt ununterbrochen krankgeschrieben werden. Unmittelbar nach Erhalt jeder einzelnen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reichen Sie diese bei der actimonda ein oder bitten Ihren Arbeitgeber, die Atteste weiterzuleiten. So kann sich der Zeitpunkt, ab wann Krankengeld zu zahlen ist, nicht verzögern.
In den ersten Wochen der Arbeitsunfähigkeit mit ärztlichen Attesten erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung. Danach springt die actimonda ein und sorgt mit der Krankengeldzahlung dafür, dass Sie in Ruhe wieder gesund und arbeitsfähig werden können.
Dauert die Krankschreibung länger als sechs Wochen, zahlt Ihre actimonda maximal 78 Wochen Krankengeld, wenn Sie wegen ein und derselben Erkrankung ununterbrochen arbeitsunfähig sind.
Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem letzten monatlichen und regelmäßigen Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. In der Regel beträgt das Krankengeld 70% des Bruttoeinkommens, aber maximal 90 % des Nettoeinkommens. Erhalten Sie Einmalzahlungen wie beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, werden diese Beträge mitberücksichtigt. Der gesetzliche Höchstbetrag an Krankengeld pro Tag beträgt 105,88 € in 2019. Die konkrete Höhe Ihres Anspruches erfahren Sie, sobald Sie mit Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben.
Solange Sie Krankengeld beziehen, besteht ein beitragsfreier Versicherungsschutz in der Krankenversicherung. Von Ihrem Krankengeld entrichten Sie die geltenden Beitragssätze an die Arbeitslosen-, Renten-, und Pflegeversicherung. Die actimonda übernimmt die Arbeitgeberanteile.
Legen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist von einer Woche bei Ihrem Arbeitgeber und der actimonda vor. Ihr Arzt hat für diesen Zweck die erforderlichen Formulare vorliegen. Die actimonda prüft Ihren Anspruch und setzt sich umgehend mit Ihnen in Verbindung.
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