Erfahren Sie alles zum Thema Versicherungsschutz bei Reisen ins Ausland. Ihre actimonda berät Sie gern und hilft bei Fragen weiter.
Sonne, Erholung, Abenteuer – der Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres. Wer in die Ferne reist, sollte jedoch für den Fall der Fälle vorsorgen und sich rechtzeitig über seinen Versicherungsschutz bei Reisen ins Ausland informieren.
Pauschalreisen, Busreisen, Last-Minute-Reisen, Individualurlaub – in vielen Ländern bietet Ihnen Ihre Krankenkasse auch bei Reisen ins Ausland einen zuverlässigen Krankenversicherungsschutz. Trotzdem sollten Sie Ärzte nur im Notfall in Anspruch nehmen. Besonders unkompliziert ist eine ärztliche Inanspruchnahme innerhalb der EU.
Die Europäische Krankenversicherungskarte entspricht Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Mit der sogenannten European Health Insurance Card (EHIC) können Sie in allen Mitgliedsstaaten der EU sowie in der Schweiz, in Norwegen, Island und Liechtenstein ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. Sie haben das Recht, einen vor Ort zugelassenen Arzt frei auszuwählen. Versicherungsschutz besteht für alle medizinisch notwendigen Maßnahmen während Ihrer Reise und bei kurzen Aufenthalten im Ausland wie beispielsweise für ein Studium oder Praktikum. In einigen Ländern der EU kann es allerdings vorkommen, dass Sie für die Leistungen vor Ort zunächst selbst aufkommen müssen und diese dann nachträglich von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Belege nach Ihrer Reise Ihrer Krankenkasse vorlegen.
Wer Reiseziele außerhalb der EU aufsucht, sollte sich vorab bei seiner Krankenkasse über den Versicherungsschutz informieren. In einigen Fällen übernimmt die deutsche Krankenkasse durch medizinische Behandlungen entstandene Kosten auch außerhalb der EU. Oftmals müssen Sie vor Ort jedoch in Vorkasse treten und erhalten nicht die kompletten Kosten erstattet.
Bei Reisen ins Ausland – ganz gleich ob EU oder Nicht-EU – ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll. In Nicht-EU-Staaten können Sie sich damit als Privatpatient behandeln lassen.
Auch bei Reisen ins EU-Ausland ist eine Zusatzversicherung sinnvoll: Leistungen wie ein Rücktransport im Krankheitsfall, örtliche Zuzahlungen oder die Nutzung privater medizinischer Einrichtungen werden nicht über die Europäische Krankenversicherungskarte abgedeckt, jedoch durch eine Auslandskrankenversicherung.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf - telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einer unserer Geschäftsstellen.
Sie planen einen Auslandsaufenthalt und brauchen Informationen zum Thema Arbeiten im Ausland?
Immer mehr Menschen arbeiten im Ausland, sowohl im europäischen Ausland als auch in Nicht-EU-Staaten wie beispielsweise in der Schweiz. Wer im Ausland Geld verdienen möchte, sollte sich rechtzeitig informieren, was in solch einem Fall mit seiner Krankenversicherung passiert.
In einigen Fällen bleibt der deutsche Versicherungsschutz bestehen, in anderen nicht. Entscheidend dafür sind die Dauer und das Ziel Ihres Auslandsaufenthaltes. Wer eine Karriere in einem Staat der EU anstrebt, findet detaillierte Informationen zu den Regelungen der Sozialversicherungssysteme auf der Webseite der Europäischen Kommission. Informationen zu allen anderen Staaten erhalten Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
Wenn Sie von Ihrem deutschen Arbeitgeber für einen befristeten Zeitraum ins Ausland geschickt werden, sind Sie ein sogenannter Expatriate. In solch einem Fall bleibt Ihr Krankenversicherungsschutz in Deutschland bestehen. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber zum Thema „Soziale Absicherung“.
Sie nehmen einen Job bei einem im Ausland ansässigen Unternehmen an und verlegen Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland. In diesem Fall sind Sie normalerweise in dem betreffenden Land krankenversichert. Sprechen Sie Ihren neuen Arbeitgeber auf den Versicherungsschutz an. Er wird Sie informieren und Sie an die entsprechenden Stellen verweisen.
Sie wohnen in Deutschland und arbeiten im Ausland, dann sind Sie ein sogenannter Grenzgänger. Diese Form der beruflichen Tätigkeit im Ausland tritt vor allem in grenznahen Gebieten auf. Wer bei einem Arbeitgeber im Ausland arbeiten und seinen Wohnsitz in Deutschland behalten möchte, ist trotzdem im Ausland krankenversichert.
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Die Auslands-Krankenversicherung unseres Partners Barmenia schützt Sie im Urlaub vor finanzieller Belastung durch Krankheit.
Die Urlaubszeit ist die Gelegenheit, fremde Länder kennenzulernen und neue Eindrücke zu sammeln, die den Alltag zu Hause noch lange bereichern. Doch selbst auf der schönsten Urlaubsreise können Sie erkranken. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bereits vor Reiseantritt mit einer Auslands-Krankenversicherung abzusichern. So leiten Sie für den Fall der Fälle ganz entspannt alles Notwendige in die Wege – mit der beruhigenden Sicherheit, dass die anfallenden Behandlungskosten auch erstattet werden.
Denn mit dem Tarif BKKR der Barmenia erhalten Sie eine 100%-ige Kostenerstattung für:
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